Gülleförderung
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Gülleförderung
Die Gülleförderung wird bei Errichtung einer Gülleanlage gewährt.
Der Förderungsbetrag der Gemeinde beträgt 10% des Landesförderungsbeitrages, maximal jedoch EUR 150,00 pro Anlage.
Anträge, die für 2010 noch berücksichtigt werden sollen, müssen bis 31. Dezember 2010 am Gemeindeamt eingelangt sein,
da die Auszahlung vierteljährlich erfolgt.
Der Förderungsnachweis des Landes OÖ. (Original) ist bis spätestens zum übernächsten Jahr der Förderungszusage dem
Gemeindeamt zur Auszahlung vorzulegen.
Zuständig
Ziegelbäck Gabriele
mailto:g.ziegelbaeck@eberstalzell.ooe.gv.at